Vereinbarung über die Erstellung von Kurzvideos (Reels/Shorts)
Diese Vereinbarung regelt die Erstellung von Kurzvideos (Reels) zur
Kundengewinnung und Sichtbarkeit des Auftraggebers (Kunden). Die
Leistungsbeschreibung ergibt sich aus den nachfolgenden Bestimmungen.
Zur Kenntnisnahme bestätigt der Kunde die relevanten Punkte in dieser
Vereinbarung mit den Initialen.
Vertragspartner
Vereinbarung zwischen:
Kurmann Reelagency, Wassergrabe 4, 6210 Sursee
und
Kunde: (Name/Firma, Adresse) ___________________________________
1. Bestellumfang
Mindestbestellmenge: 10 Reels
Bestellung des Kunden:
Reels
____________
(Der Kunde gibt hier die Anzahl Reels ein, die er bestellt.)
2. Kosten/Zahlungsbedingungen
Preis: CHF 39.90.- pro Reel
Zahlungen in Euro werden in CHF umgerechnet.
Der Betrag beinhaltet die Erstellung der Reels gemäß den vereinbarten
Spezifikationen (siehe Punkt 5).
Die Zahlung erfolgt bei Auftragsabschluss.
Auslieferung der Reels erst nach Zahlungseingang.
Das Nutzungsrecht an den Reels geht erst nach vollständiger Bezahlung von
Kurmann Reelagency an den Kunden über.
3. Rohmaterial/Content
Die Verantwortung für das Rohmaterial zur Erstellung der Reels liegt beim
Kunden.
Der Kunde stellt die Datei(en) in der notwendigen Qualität zur Verfügung.
Die Bildqualität der Reels hängt von der Qualität der vom Kunden
bereitgestellten Datei ab.
Diese Bestimmung entfällt, wenn das Rohmaterial von Kurmann Reelagency
produziert wurde.
4. Zugriff auf Datei/Rohmaterial
Der Kunde lädt die Datei über den von Kurmann Reelagency bestimmten Link
hoch.
Der Kunde muss über die Rechte am Video (Nutzung und Verbreitung)
verfügen.
Videomaterial und Fotos müssen in einem zugänglichen Format bereitgestellt
werden.
5. Spezifikationen der Reels
Videoanimation: ja / nein
Gewünschte Animationen:
Bei ja, Szenen (Bsp: 09:10, Businessman umarmt Mitarbeiter)
____________________________
Szenenauswahl und Schnitt: ja / nein
(Der Auftraggeber kann Szenen selbst auswählen. Diese müssen mit Angabe
von Start- und Endzeiten sowie den ersten und letzten drei Wörtern der
Szene angegeben werden, z.B. 03:15 „Ich bin Erfolg“ – 03:58 „Es hat
geklappt“. Zusatzkosten ggf. pauschal oder pro Reel, siehe Kosten.)
Gewünschter Musikstil: ja / nein
Bei ja, Musikstil:
____________________________
Gewünschter Wunschsong: ja / nein
Bei ja, Wunschsong: ____________________________
(Der Wunschsong ist vorbehaltlich Verfügbarkeit durch Kurmann Reelagency
einsetzbar.)
Farben und Schriftart: ja / nein
Bei ja, Farben und Schriftart für Branding und Untertitel:
_____________________________
Spezifikationen, die nicht ausdrücklich durch den Kunden gewählt wurden, werden
von der Agentur bestimmt. Überarbeitungen werden nach Aufwand verrechnet, max.
CHF 49.00 pro Reel. Dasselbe gilt für weitere Überarbeitungen.
6. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber/Kunde ist für die vollständige Bereitstellung des Materials,
der Medienrechte und Zugänge verantwortlich.
Der Kunde trägt die Verantwortung für Rechtstexte (Impressum, DSGVO,
AGB).
Die Datensicherung liegt beim Kunden.
7. Zusatzleistungen/Änderungen/Überarbeitungen
Änderungs- und Überarbeitungswünsche, die nicht den vereinbarten
Spezifikationen entsprechen, gelten als Zusatzleistungen und werden nach
Aufwand durch Kurmann Reelagency in Rechnung gestellt (siehe Punkt 5).
Verzögerungen und mangelhaftes Rohmaterial durch den Auftraggeber
werden nach Stundenaufwand verrechnet.
Es liegt im Ermessen von Kurmann Reelagency, geringfügige Änderungen
und Überarbeitungen ohne Kostenfolge vorzunehmen. Ein Anspruch darauf
besteht nicht.
8. Genehmigungsfiktion
Erfolgt keine schriftliche Beanstandung innerhalb von fünf (5) Tagen nach
Erhalt, gelten die Reels als genehmigt.
Eine Überarbeitung/Änderung durch Kurmann Reelagency entfällt in diesem
Fall.
9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, bleibt
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die AGB der Kurmann Reelagency bilden einen integrierenden Bestandteil
dieser Vereinbarung.
Kurmann Reelagency
Kunde / Auftraggeber